Krankenkasse zum Ausbildungsstart

31.08.2022BARMER

Mit dem Ausbildungsstart sind viele weitreichende Entscheidungen verbunden. So zählt auch die Wahl der richtigen Krankenkasse dazu. Was muss man beachten?„Wer eine Ausbildung beginnt und dabei ein Arbeitsentgelt erhält, ist automatisch nicht mehr bei seinen Eltern familienversichert“, sagt Lisa Wiedig, Geschäftsführerin der BARMER in Duisburg. Nur bei schulischen Ausbildungen, in denen die jungen Frauen und Männer kein Geld verdienen, sei weiterhin eine Familienversicherung möglich, so Wiedig: „Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.“ Das Modell der gesetzlichen Krankenversicherung sieht nach Angaben der Expertin vor, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also auch die Auszubildenden – die Kosten für die Abgaben an die Sozialversicherung teilen. „Je nach Einkommen liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse zwischen 14,0 und 14,6 Prozent des Bruttogehalts“, sagt Wiedig. Hinzu komme ein individueller Beitrag der jeweiligen Krankenkasse. „Bei der BARMER beträgt dieser zum Beispiel 1,5 Prozent.“ Unter www.barmer.de gibt es einen Beitragsrechner für Azubis.

Neben den gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen sollte man bei der Wahl der Krankenkasse die jeweiligen Vorteile in den Angeboten beachten. „In der Regel bieten die Krankenkassen Auszubildenden spezielle Tarife an, bei denen es Zusatzangebote gibt“, so die Geschäftsführerin. Bei der BARMER gebe es unter anderem ein attraktives Bonusprogramm, mit dem Auszubildende pro Jahr 100 Euro ausgezahlt bekommen können. „Bonuspunkte können beispielsweise durch eine aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder regelmäßige Schutzimpfungen gesammelt werden.“ Das Bonusprogramm könne bei der BARMER ebenso digital verwaltet werden wie die meisten anderen Aspekte der Krankenversicherung. „Mit der BARMER-App läuft die Kommunikation mit unseren Versicherten weitestgehend digital“, so Wiedig. Alle Infos dazu gibt es im Netz: www.barmer.de.