Aufnahmekriterien
Beschluss im Rahmen der Gründungsversammlung vom 20.12.2016
I. Beschluss: Aufnahmekriterien
In § 3 Abs. 1 der Vereinsatzung vom 20.12.2016 wird von neu aufzunehmenden Mitgliedern ein Nachweis über einen Bezug zu China gefordert. Die Mitgliederversammlung legt fest, dass der Vorstand bei der Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder die folgenden Kriterien als Richtlinie heranziehen soll:
- chinesischer Internetauftritt („Visitenkarte“)
- chinesische Mitarbeiter
- Erfahrung oder bereits konkrete Anknüpfungspunkte im Business mit China
- Engagement im Netzwerk idealerweise in einer Arbeitsgruppe
II. Beschluss: Aufnahmeverfahren
Die Mitgliederversammlung legt fest, dass der Vorstand einmal im Jahr über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet.
Neue Mitglieder können und sollen bereits vor der Aufnahme als Gäste an Veranstaltungen und Sitzungen teilnehmen und sich daneben in Arbeitsgruppen bei Projekten einbringen.