Beitragsordnung

Die Gründungsversammlung des Vereins „China Business Network Duisburg e.V.“ hat am 20.12.2016 folgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederver-sammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

§ 2 Zahlungsweise

Die Zahlung der Aufnahmegebühr sowie die Betragszahlung erfolgt durch Lastschrift. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.

§ 3 Aufnahmegebühr

Die Höhe der Aufnahmegebühr ist nach der Höhe des jährlichen Umsatzes wie folgt gestaffelt:

  • EUR 250,00 bei einem Umsatz bis EUR 1.000.000,00
  • EUR 500,00 bei einem Umsatz zwischen EUR 1.000.000,01 und EUR 20.000.000,00
  • EUR 1.000,00 bei einem Umsatz ab EUR 20.000.000,01

§ 4 Beiträge

Die Höhe des jährlichen Beitrages ist ebenfalls nach der Höhe des jährlichen Umsatzes gestaffelt:

  • EUR 250,00 bei einem Umsatz bis EUR 1.000.000,00
  • EUR 2.000,00 bei einem Umsatz zwischen EUR 1.000.000,01 und EUR 20.000.000,00
  • EUR 5.000,00 bei einem Umsatz ab EUR 20.000.000,01

§ 5 Fälligkeit

Mitgliedsbeiträge sind im Voraus als Jahresbeiträge spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres zu zahlen. Mitglieder, die während eines laufenden Kalenderjahres eintreten, zahlen den Jahresbeitrag in Höhe von je 1/12 des Jahresbeitrages für jeden verbleibenden angefangenen Kalendermonat des Jahres ab dem Zeitpunkt der Aufnahmebestätigung.

Einmal geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet, auch wenn das Mitglied im laufenden Kalenderjahr austritt bzw. ausgeschlossen wird.