Kostenfreie Gründungsberatung mit dem AVGS

29.10.2021chinnect, Stefanie Liliane Hegger

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Personen in Deutschland eine kostenfreie Gründungsberatung, um ihre selbstständige Tätigkeit professionell zu planen und vorzubereiten. Hierfür ist ein sogenannter Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) notwendig.

Auch chinesische Gründungsinteressierte in Deutschland können die kostenfreie AVGS-Beratung in Anspruch nehmen – vorausgesetzt sie erfüllen die Bedingungen, um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für die Maßnahme mit Träger zu erhalten.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für die kostenfreie Gründungsberatung

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können verschiedene Maßnahmen zur Arbeitsförderung in Anspruch genommen werden. Interessierte erhalten den AVGS-Gutschein von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Job-Center. Dort kann der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragt werden. Der Anspruch auf den AVGS ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben, zum Beispiel wenn eine Person arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Der Sachverhalt ist mit dem zuständigen Berater bzw. der zuständigen Beraterin bei der Agentur für Arbeit zu oder dem Job-Center zu klären, am besten in einem persönlichen Gespräch. Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Agentur für Arbeit den AVGS-Gutschein für ein Gründungscoaching beantragen können.

Für das kostenfreie Existenzgründungscoaching ist zudem die Art der Maßnahme relevant, nämlich die Maßnahme bei einem Träger (MAT). Wenn die Bedingungen für einen solchen Gutschein erfüllt sind und der AVGS ausgestellt wird, können Beratungsleistungen von Gründungsexpert:innen bei zertifizierten Trägern für den Maßnahmenzeitraum kostenfrei in Anspruch genommen. Die Kosten für die Gründungsberatung werden vollständig von der jeweiligen Behörde gedeckt.

Maßnahmen-Träger und AVGS-Berater:in für das Gründungscoaching

Wer für die Heranführung an die selbstständige Tätigkeit von der Agentur für Arbeit oder dem Job-Center einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für die Maßnahme bei einem Träger erhalten hat, kann sich auf die Suche nach einem passenden Anbieter machen, der das Existenzgründungscoaching durchführt. Der Anbieter bzw. der Maßnahmen-Träger muss für die Maßnahmen von der Agentur für Arbeit zertifiziert sein. Nur so wird gewährleistet, dass Gründerinnen und Gründer eine professionelle und passende Beratung für den Schritt in eine nachhaltige Existenzgründung und Selbstständigkeit erhalten. Zudem ist eine Maßnahme auszuwählen, die den Vorgaben des AVGS-Gutscheins entspricht.

Das AVGS-Gründercoaching unterscheidet sich je nach Träger der Maßnahme hinsichtlich zeitlichem Umfang und auch Inhalt. Wichtig ist, dass die Chemie zwischen der Gründerinnen bzw. dem Gründer und der AVGS-Beraterin bzw. dem AVGS-Berater stimmt. Denn im Coaching werden auch persönliche Details besprochen – zum Beispiel die finanzielle Situation, Zukunftspläne, Herausforderungen und Machbarkeit der Gründung. In einem Erstgespräch – in der Regel am Telefon – können sich Berater:in und Gründer:in kennenlernen. Der Gründer oder die Gründerin sucht den passenden Coach für die AVGS-Gründungsberatung selbst, zum Beispiel durch eine Internetrecherche oder Empfehlungen aus dem Umfeld, und nimmt Kontakt für ein erstes Kennenlerngespräch auf.

AVGS-Existenzgründungscoaching: Ziel & Ablauf

Ziel der kostenfreien Beratung ist es, angehende Gründerinnen und Gründer Schritt für Schritt auf die selbständige Tätigkeit vorzubereiten und die Existenzugründung genau zu planen. Die Heranführung an die Selbständigkeit wird in Einzelcoachings durchgeführt. Die Maßnahmen beginnt mit der Analyse des persönlichen Beratungsbedarfes, sodass das AVGS-Existenzgründungscoaching individuell zugeschnitten ist. Dadurch können die Inhalte – angelehnt an die Vorbereitung der Selbstständigkeit – passend ausgewählt werden.

In der Gründungsvorbereitung werden alle relevanten Themenbereiche besprochen, die für die Selbstständigkeit wichtig sind. Dadurch erhalten Gründer:innen eine umfassende Einzelberatung. Typische Themen, die in der AVGS-Existenzgründungsberatung behandelt werden, sind beispielsweise:

  • Persönliche Eignung für die Selbstständigkeit
  • Geschäftsmodell mit allen Bausteinen
  • Zweck, Inhalte & Aufbau eines Businessplans
  • Leistungsumfang, Mehrwert für die Kundschaft, Alleinstellungsmerkmal
  • Standort, Rechtsformwahl, Unternehmensorganisation
  • Marktanalyse mit Zielgruppe & Wettbewerb
  • Marketingstrategie & Marketingmaßnahmen
  • Kalkulation von Preisen/Honoraren
  • Finanzierung & Finanzplanung

Im Rahmen der AVGS-Existenzgründungsberatung wird auch bei der Erstellung eines individuellen Businessplans inklusive einer Finanzplanung für die ersten drei Geschäftsjahre unterstützt. Auf Grundalge des Businessplans wird die geplante Unternehmung auch auf Tragfähigkeit überprüft. Am Ende der Beratung wird ein Umsetzungsplan mit den nächsten Schritten für die konkrete Umsetzung der Selbständigkeit verfasst.

Businessplan für den Gründungszuschuss

Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Agentur für Arbeit den Schritt in die Selbstständigkeit auch finanziell mit dem Gründungszuschuss. Damit die Arbeitsagentur für Arbeit den Gründungszuschuss gewährt, ist ein Businessplan vorzulegen. Ziel dieses Businessplans ist es, die Arbeitsagentur von der unternehmerischen Eignung des Antragsstellers sowie der Tragfähigkeit und Machbarkeit der Unternehmung zu überzeugen. Die kostenfreie Gründungsberatung mit dem AVGS dient auch der Vorbereitung der Beantragung des Gründungszuschusses bzw. der Erstellung eines Businessplans. Zudem kann im Rahmen des AVGS-Coachings auch über weitere passende Fördermöglichkeiten gesprochen werden.

Wichtig: Der Antrag auf Gründungszuschuss sollte vor der Unternehmensgründung bzw. Gewerbeanmeldung erfolgen!

Durchführung der AVGS-Gründungsberatung – auch online möglich

Der AVGS-Gutschein für die Beratung zur Existenzgründung ist zeitlich befristet. Der Zeitraum für die Durchführung der Gründungsberatung für das AVGS-Coaching sowie der Umfang in Einheiten zu je 45 Minuten sind auf dem Gutschein vermerkt.

Mit dem AVGS-Gutschein kann die Gründungsberatung auch komplett online durchgeführt werden, wenn die Maßnahme des ausführenden Trägers entsprechend zertifiziert ist. Durch das Online-Coaching ist das Gründungscoaching ist regional unbegrenzt und angehende Selbstständige können die kostenfreie Gründungsberatung mit dem AVGS deutschlandweit wahrnehmen.

Bei Interesse an der Wahrnehmung einer kostenfreien Gründungsberatung mit dem AVGS finden Sie hier weitere Informationen.

 

AVGS-Gründungsberatung: Wer von der Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhält, kann eine kostenfreie Gründungsberatung in Anspruch nehmen. Bild: chinnect.