Grundsteuerreform: Handlungsempfehlungen für alle Grundstückseigentümer!

13.06.2022PKF Fasselt

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden, denn mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten, aber auch der Ausbau der Infrastruktur finanziert. Nun soll die Grundsteuer reformiert werden. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden deshalb alle Grundstücke in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet. Doch was bedeutet das genau und welche Auswirkungen hat das für Sie? Hier gibt’s die Antworten!

Muss ich eine Erklärung abgeben?

Sofern Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft waren, müssen Sie eine Erklärung abgegeben. Als Mieter sind Sie nicht verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben, auch wenn Sie die Grundsteuer im Rahmen Ihrer Betriebskosten zahlen.

Ich bin Immobilieneigentümer. Was bedeutet das nun für mich?

Obwohl die neue Grundsteuer erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben wird, beginnt die Neubewertung bereits 2022. Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen deshalb alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an das Finanzamt übermitteln. Die Abgabe erfolgt grundsätzlich elektronisch über das Online-Angebot ELSTER der Finanzverwaltung. Nach Abgabe der Erklärung erlässt das Finanzamt einen Feststellungsbescheid, in dem der Grundsteuerwert Ihrer Immobilie festgestellt wird.

Wird die Grundsteuer teurer für mich als bisher?

Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll zwar nicht steigen, was das aber für den einzelnen Immobilieneigentümer bedeutet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist damit zu rechnen, dass einige Eigentümer in Zukunft mehr Grundsteuer zahlen müssen als bisher, andere dafür aber auch weniger.

Welche Daten werden von mir benötigt?

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind vor allem folgende Angaben für die Grundsteuererklärungen erforderlich: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Wohn-/Nutzfläche.

Was kann ich jetzt schon vorbereiten?

Die Steuerpflichtigen erhalten vorab eine Mitteilung, welche Daten dem Finanzamt bereits vorliegen. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld die eigenen Unterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen, dazu gehören beispielsweise der Grundbuchauszug, der Kaufvertrag oder die Baupläne.

Sofern Sie bereits über ein Elster-Konto verfügen, können Sie ab dem 1. Juli 2022 Ihre Werte elektronisch übermitteln. Besitzen Sie noch kein Konto, empfiehlt sich eine frühzeitige Registrierung, da der Anmeldeprozess erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Sofern Sie die Grundsteuererklärungen nicht selbst anfertigen und abgeben möchten, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Steuerberater. Die Steuerberater sind Profis im Bereich Grundsteuer und mit allen Aspekten rund um die Grundsteuer vertraut.  

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Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden deshalb alle Grundstücke in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet. Bild: PKF Fasselt.