Businessplan für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

01.07.2022chinnect

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten möchte, aber nicht aus Deutschland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz kommt und keinen Aufenthaltstitel besitzt, benötigt nach dem Aufenthaltsgesetz eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis. Dazu gehören auch chinesische Unternehmerinnen und Unternehmer, die in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen möchten.

Je nachdem, ob es sich um eine gewerbetreibende oder freiberufliche tätig handelt, gelten unterschiedliche Bedingungen, um das Visum zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zu beantragen. Ob ein Visum für die Einreise nach Deutschland notwendig ist, kann auf der Internetseite der Bundesregierung unter „Wer benötigt ein Visum?“ geprüft werden. Für die Beantragung des Aufenthaltstitels für die Ausübung einer Selbständigkeit in Deutschland – ob gewerbetreibend oder freiberuflich – ist in der Regel ein Businessplan erforderlich.

Voraussetzungen für den Businessplan nach § 21 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für die Aufenthaltserlaubnis

Der Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland kann von der Ausländerbehörde erteilt werden, wenn unter anderem in einem Businessplan für die Unternehmung die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz nachgewiesen werden können:

1. Für die Tätigkeit der selbständigen Person besteht ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes Bedürfnis in der Region.

Soll eine Produkt beispielsweise in Duisburg hergestellt oder verkauft werden, sollte das wirtschaftliche Interesse für die Stadt und die Region deutlich werden und weshalb die Ausübung der Erwerbstätigkeit genau dort stattfindet. Auch die Herausstellung eines übergeordneten Interesses für die deutsche Wirtschaft im Allgemeinen ist vorteilhaft.

2. Die Tätigkeit wirkt sich positiv auf die Wirtschaft aus.

Die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit sollte sich deutlich positiv auf die Wirtschaft – lokal oder deutschlandweit – auswirken. Natürlich darf sich die Ausübung der Selbstständigkeit nicht negativ auswirken.

3. Die Finanzierung der Existenzgründung ist durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert.

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis muss eine realistische und tragfähige Finanzplanung vorliegen, die im Rahmen des Businessplans erläutert werden sollte. Zudem muss das angegebene Eigenkapitel und/oder die Kreditzusage nachgewiesen werden.

Die Informationen zu diesen drei Voraussetzungen sollten aus dem Businessplan klar ersichtlich sein.

Die Beurteilung richtet sich des Weiteren nach der Tragfähigkeit der Geschäftsidee und den unternehmerischen Erfahrungen der gründenden Person. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist es oft auch vorteilhaft, wenn hohe Investitionen in Deutschland mit der Selbstständigkeit verbunden sind, Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden und ein Beitrag für Innovation und Forschung nachweisbar ist. Der Ausländerbehörde steht jedoch oft ein weiter Entscheidungsspielraum zu.

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, sich in Deutschland selbständig machen möchten und eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit brauchen, finden Sie hier weitere Informationen für die Erstellung eines individuellen Businessplans inklusive Finanzierungsplanung unter Berücksichtigung aller notwendigen Kriterien nach § 21 AufenthG.

Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland

Für Selbstständige aus Drittstaaten außerhalb der EU, die ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben möchten, gibt es den Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz in zwei Formen:

  • die befristete Aufenthaltserlaubnis (§ 21 AufenthG)
  • die unbefristete Niederlassungserlaubnis (§ 9 Abs. 1 AufenthG)

Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst auf ein Jahr, höchstens auf drei Jahre befristet. Nach der befristeten Aufenthaltserlaubnis kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten werden, wenn unter anderem das Unternehmen nachweisbar erfolgreich umgesetzt wurde und der Lebensunterhalt gesichert ist.

Je nachdem, ob die gründende Person bereits in Deutschland ansässig ist oder noch im Ausland lebt, unterscheidet sich das Vorgehen zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für die Gründung eines eigenen Unternehmens in Deutschland.  

Wenn die Person bereits in Deutschland lebt, kann sie sich direkt an die für sie zuständige Ausländerbehörde wenden. Lebt die gründende Person im Ausland, ist für die Gründung eines eigenen Unternehmens in Deutschland zunächst bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik (Botschaft bzw. Konsulat) im Heimatland ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nach § 21 Aufenthaltsgesetz zu stellen. Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel vor der Einreise nach Deutschland zu beantragen. Der Antrag wird anschließend an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet. Diese übersendet der deutschen Auslandsvertretung eine Stellungnahme, aufgrund derer die deutsche Auslandsvertretung entscheidet, ob ein Visum zur Einreise nach Deutschland erteilt werden kann.

Um das Vorhaben beurteilen und die Voraussetzungen überprüfen zu können, sollten zusammen mit dem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Lebenslauf (Diplome, Referenzen, Arbeitszeugnisse etc., jeweils in Kopie)
  • Angestelltenvertrag bzw. Geschäftsführervertrag in Kopie
  • Gesellschafterbeschluss zur Entsendung (sofern vorhanden)
  • Unternehmerisches Konzept bzw. Businessplan in deutscher Sprache mit Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan und Ertragsvorschau
  • Kapitalnachweis für die Unternehmensgründung
  • Kapitalnachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes für mindestens sechs Monate
  • Gesellschaftsvertrag inklusive Gesellschafterliste, gegebenenfalls im Entwurf und sofern bereits vorhanden: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Miet-/Pachtverträge, Kooperationsverträge

Bei Kauf oder Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens beziehungsweise Eintritt in eine bestehende Gesellschaft:

  • Kaufvertrag und Inventarbewertung zum Stichtag
  • Nachweis bestehender Geschäftsverbindungen in Deutschland und/oder der EU
  • Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

Jede Ausländerbehörde kann genau sagen, welche Dokumente sie für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigt. Der Bearbeitungszeitraum für die Antragstellung ist abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis, den vorgelegten Unterlagen sowie davon, ob noch weitere Behörden beteiligt werden müssen.

Businessplan für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit § 21 AufenthG. Bild: chinnect.