Nachhaltigkeitsbericht: aktueller Stand und zukünftige Entwicklungen

07.03.2022PKF Fasselt

Spätestens seit dem Übereinkommen von Paris aus dem Jahr 2015 und der Vorstellung des europäischen Grünen Deals 2019 sind ehrgeizige Maßnahmen gefordert, um globale Herausforderungen wie den Klimawandel und nachhaltiges Wirtschaften zu adressieren. Unternehmen reagieren darauf proaktiv mit Nachhaltigkeitsberichten, um zukunftsorientiert, transparent und glaubwürdig über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit Rechenschaft abzulegen. Auf gesetzlicher Ebene gibt es seit dem Geschäftsjahr 2017 die Verpflichtung, über nicht finanzielle Aspekte, das heißt umweltbezogene, soziale und die Corporate Governance betreffenden Informationen, Bericht zu erstatten.

Ausweitung der gesetzlichen Pflicht

Bisher ist die Zahl der verpflichteten Unternehmen in Deutschland mit etwa 500 Unternehmen recht gering, da sich der Anwendungsbereich auf große und kapitalmarktorientierte Unternehmen bezieht. Durch einen Vorschlag der EU-Kommission (Corporate Sustainability Reporting Directive) soll sich diese Berichtspflicht in Zukunft auf große Kapitalgesellschaften unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften erweitern. Dadurch würde die Zahl der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen auf ca. 15.000 in Deutschland ansteigen. Geplant ist, dass diese Regelung für Berichte ab dem Geschäftsjahr 2023 gilt.

Weitere geplante Änderungen betreffen die verpflichtende Integration der Nachhaltigkeitsberichtserstattung in den Lagebericht. Neu wird auch die Pflicht zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte sein. Dabei soll geprüft werden, ob die EU-Taxonomie (s. u.) richtig umgesetzt und ob Gesetze und Standards eingehalten wurden. Als Hilfestellung und Orientierung können Rahmenwerke hinzugezogen werden (z. B. DNK, GRI, TCFD, SASB etc.). Im Rahmen der neuen Richtlinie hat die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group mit der Ausarbeitung richtlinienkonformer Berichtsstandards beauftragt.  

Weitere Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit

An die Nachhaltigkeitsberichtspflicht ist des Weiteren die Einordnung und Veröffentlichung über Art und Umfang von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten i. S. d. EU-Taxonomie-Verordnung („Taxonomiekonformität“) und die Angabe sogenannter Taxonomie-Quoten in Nachhaltigkeitsberichten geknüpft. Die Verordnung ist seit dem 01.01.2022 von kapitalmarktorientierten Unternehmen anzuwenden. Dieses Klassifikationssystem dient dazu, Kapitalflüsse zu nachhaltigen Investitionen zu fördern. Im Jahr der Erstanwendung wird es Erleichterungen geben, und es sind auch erst zwei der sechs grundlegenden Umweltziele veröffentlicht.  

Zudem gewinnt das Nachhaltigkeitsthema durch das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an Bedeutung, das deutschen Unternehmen ab 2023 menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auferlegt, die sie entlang ihrer Lieferketten zu beachten haben. Die EU-Kommission hat im Februar dieses Jahres einen verschärften Gesetzesvorschlag zu den Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette unterbreitet, der einen deutlich erweiterten Kreis an verpflichteten Unternehmen vorsieht. Dies ist vor dem Hintergrund relevant, dass deutsche Unternehmen häufig sehr international aufgestellt sind und über komplexe Lieferketten verfügen.

Übergeordneter Kontext

Auf den ersten Blick scheinen diese verschiedenen Vorschriften eher unabhängig voneinander zu sein. Aber sie gehören alle zu dem übergeordneten Ziel, eine nachhaltige Wirtschaft im Sinne von Klimaschutz, sozialer Gerechtigkeit, Achtung der Menschenrechte und transparenter Corporate Governance zu erreichen und sicherzustellen. Damit einher gehen große Veränderungen für viele Unternehmen auf prozessualer und strategischer Ebene. Es gibt dennoch eine Vielzahl von Gründen, die für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung sprechen: die Sicherung des Geschäftsmodells und der Wettbewerbsfähigkeit, die Erfüllung von Stakeholdererwartungen und gestiegenen Anforderungen der Banken bzgl. Green Financing sowie die Erhöhung von Reputation und Glaubwürdigkeit. Nicht zuletzt spielen soziale und ökologische Aspekte bei der Entscheidungsfindung von Kund*innen, Kapitalgeber*innen und Mitarbeitenden eine immer größere Rolle. Daher ist es absehbar, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend an Bedeutung gewinnen wird.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung / Corporate Sustainability Reporting (CSR).

Aktueller Stand und zukünftige Entwicklungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bild: PKF Fasselt.